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Schnoogeloch: Er darf!

Hartmut Schröder hatte nach eigenem Bekunden schon auf die Frage gewartet, die sich auch die Meißenheimer Wähler stellen: "Dürfen Sie Hauptamtsleiter von Meißenheim bleiben, wenn Ihr Bruder Alexander zum Bürgermeister gewählt wird?"

Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg erlaubt diese Konstellation, sowohl im Wahlkampf als auch nach einer möglichen Wahl. Rein rechtlich sei diese Doppelung erlaubt, wie auch der Leiter des Kommunalamtes in Offenburg, Herbert Lasch, auf Anfrage der Badischen Zeitung bestätigte.

Hauptamtsleiter Schröder kann an der Brüderkonstellation nichts Problematisches erkennen. Er glaubt nicht, dass er in einen Loyalitätskonflikt kommen werde. Außerdem versichert er, dass er sich bewusst sei, was er dürfe und was nicht: "Ganz sicher werde ich keine Geheimnisse verraten – in beide Richtung nicht."

Auch wenn hinsichtlich dessen Vorwürfe aus der Gemeinde kommen könnten, er sei sich ganz sicher, dass in dieser Hinsicht nichts gehe. Er wolle beiden Seiten gerecht werden: "Ich verstehe mich gut mit Frau Kleis und mit meinem Bruder. Und das soll auch so bleiben."

 
Auszug aus der Badischen Zeitung vom 25. Juli 2009